künftig nur noch 0,25%
Ähnlich wie Firmenwagen gibt es auch Dienstfahrräder, die allerdings in der Versteuerung noch günstiger sind als Autos. Während der „normale“ Dienstwagen mit 1% des UVP versteuert werden muss, waren es bei den Diensträdern und E-Autos bisher schon nur 0,5%.
Mit dem zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz wird die Elektromobilität weiter gefördert und die Versteuerung noch günstiger. Die Bemessungsgrundlage wird für E-Autos nochmals halbiert – auf 0,25% des UVPs und die Maßnahme wurde auch noch bis 2030 verlängert. Ein echter Erfolg für nachhaltige Mobilität.
Auch wenn die Diensträder auf den ersten Blick nicht davon profitieren, so haben die Finanzbehörden den Steuererlass jetzt so angepasst, dass er sich auch auf Diensträder bezieht, die ab 1.1.2020 angeschafft wurden. Das bedeutet also: auch Diensträder sind rückwirkend ab dem 1.1.2020 nur noch mit 0,25% des UVP zu versteuern!!!
Dienstfahrräder, die der Arbeitgeber komplett finanziert und seinen Mitarbeitern zusätzlich zum normalen Arbeitslohn zur Verfügung stellt sind sogar noch interessanter, denn diese bleiben bis 2030 weiter komplett steuerfrei!
Durch die Umsetzung der 0,25%-Regelung für Dienstfahrräder wird das (E)-Bike-Leasing noch attraktiver, da höhere Ersparnisse im Vergleich zum Privatkauf möglich sind. Das lohnt sich vor allem bei hochpreisigen E-Bikes, die viel Potenzial haben, eine Verkehrswende hin zu einer gesünderen, nachhaltigeren Mobilität zu fördern. Gerade für Pendler, die weitere Strecken mit dem Fahrrad zurücklegen müssten, die ihnen aber mit dem normalen Rad zu weit sind, bieten die E-Bikes eine super Alternative zum Auto, die jetzt sogar noch attraktiver geworden ist 😉
„Die Reduzierung des zu versteuernden geldwerten Vorteils für Dienstfahrräder auf 0,25% des UVPs ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr.“ sagt Markus Maus von Company Bike. Er weist aber auch darauf hin, dass jetzt dringend die Infrastruktur nachziehen muss. Städte wie Kopenhagen und Amsterdam sind perfekte Beispiele wie es besser gehen kann! „Der Impuls der neuen steuerlichen Regelung könnte auch in Deutschland zu einer echten Veränderung führen.“ sagt er weiter und wir hoffen, dass er Recht behalten wird.
Liebe Grüße,
euer Green Bicycle Club Team